RS Lvwg 2020/7/14 LVwG-AV-717/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

14.07.2020

Norm

BAO §92 Abs1
BAO §93 Abs2
BAO §227

Rechtssatz

Eine Mahnung kann keinen Bescheid darstellen und keine Zahlungsverpflichtung zur Abgabenentrichtung begründen. Eine solche Zahlungsverpflichtung kann nur mit einem gesonderten Abgabenbescheid begründet werden.

Schlagworte

Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Seuchenvorsorgeabgabe; Verfahrensrecht; Bescheid; Mahnschreiben; Zahlungsverpflichtung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.717.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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