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Sozialversicherung - ASVG - AlVGNorm
ASVG §449 Abs1Rechtssatz
Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 449 Abs 1 letzter Satz ASVG bestehen keine Bedenken. Diese Gesetzesbestimmung wäre selbst dann nicht verfassungswidrig, wenn dem von den Verwaltungskörpern beschlossenen Dienstpostenplan Verordnungscharakter zukommt.Gegen die Verfassungsmäßigkeit des Paragraph 449, Absatz eins, letzter Satz ASVG bestehen keine Bedenken. Diese Gesetzesbestimmung wäre selbst dann nicht verfassungswidrig, wenn dem von den Verwaltungskörpern beschlossenen Dienstpostenplan Verordnungscharakter zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000571.X02Im RIS seit
05.10.2020Zuletzt aktualisiert am
05.10.2020