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Sozialversicherung - ASVG - AlVGNorm
ASVG §449 Abs1Rechtssatz
Beschlüsse der Verwaltungskörper über die Erstellung von Dienstpostenplänen sind von einer aufsichtsbehördlichen Maßnahme nach § 449 Abs 1 letzter Satz ASVG nicht ausgeschlossen.Beschlüsse der Verwaltungskörper über die Erstellung von Dienstpostenplänen sind von einer aufsichtsbehördlichen Maßnahme nach Paragraph 449, Absatz eins, letzter Satz ASVG nicht ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000571.X01Im RIS seit
05.10.2020Zuletzt aktualisiert am
05.10.2020