RS Vwgh 1982/3/30 81/11/0080

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Veröffentlicht am 30.03.1982
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Index

Arbeitsrecht - AZG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §41 Abs2
VStG §5 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1436/76 E 13. Oktober 1977 RS 3

Stammrechtssatz

Der Beschuldigte ist verpflichtet, die zu seiner Entlastung dienlichen Beweismittel so rechtzeitig bekannt zu geben, dass die Behörde auch in die Lage versetzt wird, durch entsprechende Erhebungen und durch Aufnahme der angebotenen Beweise den maßgebenden Sachverhalt festzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981110080.X04

Im RIS seit

30.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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