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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §93 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2019/19/0006 E 21. Mai 2019 RS 18Stammrechtssatz
Eine Trennbarkeit von Absprüchen ist dann gegeben, wenn jeder Teil für sich allein ohne einen inneren Zusammenhang mit anderen Teilen einem gesonderten Abspruch zugänglich ist (vgl. etwa VwGH 12.9.2018, Ra 2015/08/0032). In Fällen jedoch, in denen ein Abspruch notwendige Grundlage ("Vorstufe") für die weiteren in der Entscheidung enthaltenen Aussprüche darstellt, liegt eine Trennbarkeit der Spruchpunkte nicht vor (vgl. VwGH 24.7.2014, 2013/07/0270; 24.6.2015, 2012/10/0184; 27.8.2002, 99/10/0019).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150035.L01Im RIS seit
26.02.2021Zuletzt aktualisiert am
26.02.2021