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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §24 Abs2Rechtssatz
Bei trennbaren Absprüchen ist die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision auch getrennt zu prüfen (vgl. VwGH 21.6.2017, Ro 2016/03/0011). Beim Widerruf der Notstandshilfe nach § 24 Abs. 2 AlVG einerseits sowie bei der Verpflichtung zur Rückzahlung des unrechtmäßig Empfangenen nach § 25 Abs. 1 AlVG andererseits handelt es sich um solche trennbaren Teile des angefochtenen Erkenntnisses (vgl. VwGH 16.2.2011, 2007/08/0150).Bei trennbaren Absprüchen ist die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision auch getrennt zu prüfen vergleiche VwGH 21.6.2017, Ro 2016/03/0011). Beim Widerruf der Notstandshilfe nach Paragraph 24, Absatz 2, AlVG einerseits sowie bei der Verpflichtung zur Rückzahlung des unrechtmäßig Empfangenen nach Paragraph 25, Absatz eins, AlVG andererseits handelt es sich um solche trennbaren Teile des angefochtenen Erkenntnisses vergleiche VwGH 16.2.2011, 2007/08/0150).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2016080006.L01Im RIS seit
29.09.2020Zuletzt aktualisiert am
29.09.2020