RS Vwgh 2020/9/2 Ra 2016/08/0006

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Veröffentlicht am 02.09.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §24 Abs2
AlVG 1977 §25 Abs1
AVG §59 Abs1
B-VG Art133 Abs4

Rechtssatz

Bei trennbaren Absprüchen ist die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision auch getrennt zu prüfen (vgl. VwGH 21.6.2017, Ro 2016/03/0011). Beim Widerruf der Notstandshilfe nach § 24 Abs. 2 AlVG einerseits sowie bei der Verpflichtung zur Rückzahlung des unrechtmäßig Empfangenen nach § 25 Abs. 1 AlVG andererseits handelt es sich um solche trennbaren Teile des angefochtenen Erkenntnisses (vgl. VwGH 16.2.2011, 2007/08/0150).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2016080006.L01

Im RIS seit

29.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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