RS Vwgh 2020/7/6 Ra 2018/13/0074

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Veröffentlicht am 06.07.2020
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §19 Abs1
EStG 1988 §2 Abs3 Z6
EStG 1988 §28

Rechtssatz

Bei der Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt es grundsätzlich auf den Zu- und Abfluss an. Nach § 19 EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind (vgl. VwGH 19.3.2013, 2010/15/0070).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018130074.L01

Im RIS seit

24.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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