RS Vwgh 2020/8/17 Ra 2020/13/0056

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Veröffentlicht am 17.08.2020
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

(Allfällige) Mängel einer Begründung eines Haftungsbescheides können auch (wirksam) im Rechtsmittelweg saniert werden (vgl. VwGH 21.4.2016, 2013/15/0290, mwN).(Allfällige) Mängel einer Begründung eines Haftungsbescheides können auch (wirksam) im Rechtsmittelweg saniert werden vergleiche VwGH 21.4.2016, 2013/15/0290, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130056.L03

Im RIS seit

24.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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