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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §47 Abs2Rechtssatz
Es können - in Bezug auf Merkmale, die zur Prüfung der Selbständigkeit oder Unselbständigkeit heranzuziehen sind - homogene Gruppen gemeinsam beurteilt werden (vgl. VwGH 19.9.2007, 2007/13/0071; 20.1.2016, 2012/13/0059).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130052.L06Im RIS seit
24.09.2020Zuletzt aktualisiert am
24.09.2020