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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §47 Abs2Rechtssatz
Kennzeichnend für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses ist, dass der Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft (laufend) zur Verfügung zu stellen, die Verpflichtung des Arbeitgebers gegenübersteht, dem Arbeitnehmer einen vom Erfolg unabhängigen Lohn zu zahlen (vgl. VwGH 28.5.2015, 2013/15/0162, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130052.L02Im RIS seit
24.09.2020Zuletzt aktualisiert am
24.09.2020