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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §36 Abs1Beachte
Rechtssatz
Mangels Einleitung eines Vorverfahrens durch den VwGH gemäß § 36 Abs. 1 VwGG war die Äußerung der mitbeteiligten Partei, die inhaltlich eine Revisionsbeantwortung darstellt, zurückzuweisen.Mangels Einleitung eines Vorverfahrens durch den VwGH gemäß Paragraph 36, Absatz eins, VwGG war die Äußerung der mitbeteiligten Partei, die inhaltlich eine Revisionsbeantwortung darstellt, zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020050082.L01Im RIS seit
28.09.2020Zuletzt aktualisiert am
28.09.2020