RS Vwgh 1977/10/13 1436/76

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Veröffentlicht am 13.10.1977
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Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §41 Abs2
VStG §5 Abs1

Rechtssatz

Der Beschuldigte ist verpflichtet, die zu seiner Entlastung dienlichen Beweismittel so rechtzeitig bekannt zu geben, dass die Behörde auch in die Lage versetzt wird, durch entsprechende Erhebungen und durch Aufnahme der angebotenen Beweise den maßgebenden Sachverhalt festzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976001436.X03

Im RIS seit

21.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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