RS Vwgh 2020/7/2 Ra 2020/05/0080

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Veröffentlicht am 02.07.2020
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37
AVG §45 Abs2
BauO Wr §129 Abs10
BauRallg
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Ohne konkrete Anhaltspunkte für die Unvollständigkeit der Archive sind keine weiteren behördlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Frage des Vorliegens eines vermuteten Konsenses notwendig (vgl. VwGH 23.7.2013, 2013/05/0012; 29.9.2016, 2013/05/0058).

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020050080.L01

Im RIS seit

17.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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