RS Lvwg 2020/7/14 LVwG-M-3/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

14.07.2020

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
GrundversorgungsG NÖ 2007 §17

Rechtssatz

Werden im Zuge der Vollziehung des NÖ GrundversorgungsG Verträge mit Betreibern von Betreuungseinrichtungen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgeschlossen, sind Handlungen von Betreuern dieser Einrichtungen dem Land Niederösterreich nicht zuzurechnen und stellen kein hoheitliches Handeln dar (hier: Verlegung von Minderjährigen in eine Betreuungseinrichtung). […] Im Zuge der Privatwirtschaftsverwaltung gesetzte Maßnahmen scheiden als Anfechtungsgegenstand einer Maßnahmenbeschwerde aus.

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde; Anfechtungsgegenstand; hoheitliches Handeln; Privatwirtschaftsverwaltung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.M.3.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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