RS Vwgh 1986/5/26 86/08/0024

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Veröffentlicht am 26.05.1986
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Index

Arbeitsrecht - AZG
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §17 Abs2

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
86/08/0025

Rechtssatz

Ausführungen zur Verpflichtung des Arbeitgebers, die Eintragungen des Lenkers im Fahrtenbuch zu kontrollieren (Hinweis auf E 23.4.1986, 83/11/0297).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986080024.X09

Im RIS seit

15.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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