RS Lvwg 2020/8/20 VGW-111/067/4173/2020

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Veröffentlicht am 20.08.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

20.08.2020

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
L82009 Bauordnung Wien

Norm

AVG §13 Abs3
BauO Wr §60 Abs1 litb
BauO Wr §63
BauO Wr §64 Abs1
BauO Wr §70
BauO Wr §79 Abs6

Rechtssatz

Die Nichtvorlage der Nachbarzustimmung zum geringeren Abstand nach § 79 Abs. 6 BO für Wien beeinträchtigt lediglich die Erfolgsbeurteilung des gestellten Bauansuchens. § 13 Abs. 3 AVG eröffnet jedoch keine Grundlage für die Erteilung von Verbesserungsaufträgen zur Beseitigung von Unzulänglichkeiten, welche die Erfolgsvoraussetzungen eines (Baubewilligungs-)Ansuchens betreffen

Schlagworte

Baurechtliches Bewilligungsverfahren; Mindestabstand; Nichteinhaltung; Nachbar; Zustimmung; Bauplan; Ergänzung; Verbesserungsauftrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.111.067.4173.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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