RS Vwgh 2020/7/20 Ra 2020/04/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.07.2020
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §10 Abs3
GewO 1994 §136 Abs3 Z3
  1. AVG § 10 heute
  2. AVG § 10 gültig ab 01.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018
  3. AVG § 10 gültig von 01.01.2012 bis 31.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2011
  4. AVG § 10 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  5. AVG § 10 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008
  6. AVG § 10 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  7. AVG § 10 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998

Rechtssatz

Ein Unternehmensberater ist hinsichtlich eines im Rahmen seiner Gewerbeberechtigung erteilten Auftrages, der unter anderem auch die Beratung bei der Errichtung bzw. beim Betrieb einer gewerberechtlichen Betriebsanlage des Auftraggebers betrifft, zu dessen berufsmäßiger Vertretung in einem mit der Betriebsanlage zusammenhängenden Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 136 Abs. 3 Z 3 GewO 1994 berechtigt.Ein Unternehmensberater ist hinsichtlich eines im Rahmen seiner Gewerbeberechtigung erteilten Auftrages, der unter anderem auch die Beratung bei der Errichtung bzw. beim Betrieb einer gewerberechtlichen Betriebsanlage des Auftraggebers betrifft, zu dessen berufsmäßiger Vertretung in einem mit der Betriebsanlage zusammenhängenden Verwaltungsstrafverfahren gemäß Paragraph 136, Absatz 3, Ziffer 3, GewO 1994 berechtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040039.L11

Im RIS seit

10.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten