Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs3Rechtssatz
Die gewerbliche Tätigkeit der Unternehmensberatung umfasst auch die Unterstützung des Auftragsgebers in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb gewerblicher Betriebsanlagen. Unternehmensberater sind somit gemäß § 136 Abs. 3 Z 3 GewO 1994 im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung auch zur berufsmäßigen Vertretung des Auftragsgebers in gewerbebehördlichen Betriebsanlagenverfahren berechtigt.Die gewerbliche Tätigkeit der Unternehmensberatung umfasst auch die Unterstützung des Auftragsgebers in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb gewerblicher Betriebsanlagen. Unternehmensberater sind somit gemäß Paragraph 136, Absatz 3, Ziffer 3, GewO 1994 im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung auch zur berufsmäßigen Vertretung des Auftragsgebers in gewerbebehördlichen Betriebsanlagenverfahren berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040039.L08Im RIS seit
10.11.2020Zuletzt aktualisiert am
13.11.2020