RS Vwgh 2020/7/20 Ra 2020/04/0039

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Veröffentlicht am 20.07.2020
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §136 Abs3
GewO 1994 §136 Abs3 Z1
GewO 1994 §29

Rechtssatz

Eine Gewerbeberechtigung für Unternehmensberater einschließlich Unternehmensorganisatoren umfasst ihrem Wortlaut nach auch die "Unternehmensorganisation", zu der auch die Errichtung einer gewerblichen Betriebsanlage gehört. § 136 Abs. 3 Z 1 GewO 1994 zählt nunmehr ausdrücklich auch die "Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensgründung" zu den Befugnissen der Unternehmensberater. Die Errichtung einer gewerblichen Betriebsanlage stellt eine solche Angelegenheit der Unternehmensgründung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040039.L07

Im RIS seit

10.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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