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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §55Rechtssatz
Nichtstattgebung - Aufenthaltstitel nach § 55 AsylG 2005 - Mit dem Vorbringen, das Bundesverwaltungsgericht habe nicht die Unzulässigkeit einer Rückkehrentscheidung festgestellt, wird kein unverhältnismäßiger Nachteil gemäß § 30 Abs. 2 VwGG dargelegt. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern das angefochtene Erkenntnis einem Vollzug zum Nachteil der Revisionswerberin zugänglich ist.Nichtstattgebung - Aufenthaltstitel nach Paragraph 55, AsylG 2005 - Mit dem Vorbringen, das Bundesverwaltungsgericht habe nicht die Unzulässigkeit einer Rückkehrentscheidung festgestellt, wird kein unverhältnismäßiger Nachteil gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG dargelegt. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern das angefochtene Erkenntnis einem Vollzug zum Nachteil der Revisionswerberin zugänglich ist.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020210185.L01Im RIS seit
02.09.2020Zuletzt aktualisiert am
02.09.2020