Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Rechtssatz
Aspekte des Privat- und Familienlebens iSd Art. 8 MRK können im Zusammenhang mit dem Nachweis von Deutschkenntnissen berücksichtigt werden, wenn der Drittstaatsangehörige bis zur Erlassung des Bescheides einen Antrag gemäß § 21a Abs. 5 NAG 2005 stellt.Aspekte des Privat- und Familienlebens iSd Artikel 8, MRK können im Zusammenhang mit dem Nachweis von Deutschkenntnissen berücksichtigt werden, wenn der Drittstaatsangehörige bis zur Erlassung des Bescheides einen Antrag gemäß Paragraph 21 a, Absatz 5, NAG 2005 stellt.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020220023.L02Im RIS seit
01.09.2020Zuletzt aktualisiert am
01.09.2020