RS Vwgh 2020/6/29 Ra 2019/01/0120

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Veröffentlicht am 29.06.2020
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AsylG 2005 §8 Abs4
StbG 1985 §11a Abs6

Rechtssatz

Der Einbürgerungswerber hat die Voraussetzungen von § 11a Abs. 6 Einleitungssatz StbG nicht erfüllt, denn er hat den letzten Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsrechts gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 unstrittig erst nach Ablauf der Aufenthaltsberechtigung gestellt, weswegen er keinen durchgehenden ("ununterbrochenen") legalen Aufenthalt im Bundesgebiet im Sinn von § 11a Abs. 6 Einleitungssatz StbG aufweist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010120.L04

Im RIS seit

19.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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