RS Lvwg 2020/6/5 LVwG-AV-238/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

05.06.2020

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
KFG 1967 §57a Abs2a

Rechtssatz

Wesentlich für die Beurteilung des Vorliegens der notwendigen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ist die Wertung der Tatsache, welche die belangte Behörde ihrer Widerrufsentscheidung zugrunde gelegt hat, die seit der Begehung der angelasteten Tatsachen verstrichene Zeit sowie das Verhalten des Betreffenden während dieser Zeit.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.238.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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