RS Vwgh 2020/6/9 Ra 2020/13/0001

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Veröffentlicht am 09.06.2020
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §162 Abs1
BAO §97 Abs1 litb

Rechtssatz

Eine Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (vgl. VwGH 22.3.2010, 2006/15/0284, mwN). Eine derartige Aufforderung kann daher insbesondere auch im Rahmen einer niederschriftlich festgehaltenen Vernehmung durch Verkündung (§ 97 Abs. 1 lit. b BAO) wirksam (vgl. etwa Ritz, BAO6, § 97 Tz 6) erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130001.L02

Im RIS seit

10.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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