RS Vwgh 2020/6/10 Ra 2018/13/0109

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Veröffentlicht am 10.06.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §216

Rechtssatz

Gemäß § 216 BAO ist mit einem Abrechnungsbescheid über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen abzusprechen. Der Abrechnungsbescheid dient der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin (vgl. VwGH 17.12.2014, 2010/13/0061).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018130109.L03

Im RIS seit

10.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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