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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/05/0139 E 14. Mai 1991 RS 2Stammrechtssatz
Voraussetzung für den Eintritt der Präklusion nach § 42 AVG ist, daß die Planunterlagen ausreichen, dem Nachbarn jene Informationen zu vermitteln, die er zur Verfolgung seiner Rechte im Verfahren braucht.Voraussetzung für den Eintritt der Präklusion nach Paragraph 42, AVG ist, daß die Planunterlagen ausreichen, dem Nachbarn jene Informationen zu vermitteln, die er zur Verfolgung seiner Rechte im Verfahren braucht.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018070455.L02Im RIS seit
10.08.2020Zuletzt aktualisiert am
10.08.2020