RS Vwgh 2020/6/29 Ra 2019/11/0058

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Veröffentlicht am 29.06.2020
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit einer Hilfeleistung nach § 1 Abs. 1 Z 1 VOG 1972 ist die Frage, ob die Revisionswerberin mit einer bevorstehenden Gewaltanwendung habe rechnen müssen (der Täter hat mit ausgebreiteten Armen der Revisionswerberin (ohne diese zu berühren) lediglich den Weg versperrt), nach einem objektiv-individuellen Maßstab zu beurteilen (OGH 27.6.2016, 15 Os 52/16k).Im Zusammenhang mit einer Hilfeleistung nach Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, VOG 1972 ist die Frage, ob die Revisionswerberin mit einer bevorstehenden Gewaltanwendung habe rechnen müssen (der Täter hat mit ausgebreiteten Armen der Revisionswerberin (ohne diese zu berühren) lediglich den Weg versperrt), nach einem objektiv-individuellen Maßstab zu beurteilen (OGH 27.6.2016, 15 Os 52/16k).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019110058.L01

Im RIS seit

10.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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