RS Vwgh 2020/6/29 Ra 2019/11/0047

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs2
VwGG §33 Abs1
VwGVG 2014 §28 Abs1
  1. VwGG § 33 heute
  2. VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 33 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 33 gültig von 05.01.1985 bis 30.06.2008

Rechtssatz

Nach der hg. Rechtprechung ist das Rechtsschutzinteresse eines Revisionswerbers, dessen Revision sich gegen eine Entscheidung des VwG betreffend die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde richtet, nicht mehr gegeben, sobald das VwG über die Beschwerde selbst erkannt hat. Nichts anderes gilt in dem Fall, in dem die belangte Behörde den beim VwG mit Beschwerde bekämpften Bescheid während des Beschwerdeverfahrens gemäß § 68 Abs. 2 AVG aufgehoben und das VwG das Beschwerdeverfahren mit Beschluss eingestellt hat, weil auch durch eine Einstellung nach § 28 Abs. 1 VwGVG 2014 die Beschwerde erledigt wird.Nach der hg. Rechtprechung ist das Rechtsschutzinteresse eines Revisionswerbers, dessen Revision sich gegen eine Entscheidung des VwG betreffend die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde richtet, nicht mehr gegeben, sobald das VwG über die Beschwerde selbst erkannt hat. Nichts anderes gilt in dem Fall, in dem die belangte Behörde den beim VwG mit Beschwerde bekämpften Bescheid während des Beschwerdeverfahrens gemäß Paragraph 68, Absatz 2, AVG aufgehoben und das VwG das Beschwerdeverfahren mit Beschluss eingestellt hat, weil auch durch eine Einstellung nach Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG 2014 die Beschwerde erledigt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019110047.L01

Im RIS seit

12.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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