RS Vwgh 2020/7/3 Ra 2020/14/0006

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Veröffentlicht am 03.07.2020
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/09 Internationales Privatrecht

Norm

IPRG §6
VwRallg

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Vorbehaltsklausel ist einerseits das Verhältnis der (fiktiven) Anwendung des kollisionsrechtlich berufenen Rechts im konkreten Fall zu Grundwertungen des österreichischen Rechts, andererseits das Ausmaß der Inlandsbeziehung zu prüfen. Die beiden Elemente bilden ein bewegliches System. Je stärker der Inlandsbezug, umso geringere Abweichungen vom österreichischen Recht können einen Verstoß gegen den ordre public begründen, und umgekehrt (vgl. OGH 29.1.2019, 2 Ob 170/18s).

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020140006.L04

Im RIS seit

09.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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