RS Vwgh 2020/6/3 Ra 2019/16/0182

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.06.2020
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1090
GebG 1957 §33 TP5 Abs1
GebG 1957 §33 TP5 Abs3
MRG §30 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/15/0034 E 17. September 1990 RS 2

Stammrechtssatz

Die Vereinbarung aller Kündigungsgründe nach § 30 Abs 2 MRG stellt keine ausreichende Beschränkung der Die Vereinbarung aller Kündigungsgründe nach Paragraph 30, Absatz 2, MRG stellt keine ausreichende Beschränkung der

Kündigungsmöglichkeiten dar, sodaß in einem solchen Fall ein Vertrag auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist (Hinweis E 5.10.1987, 86/15/0102, E 16.10.1989, 88/15/0040).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160182.L02

Im RIS seit

04.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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