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L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt TirolNorm
B-VG Art130 Abs1 Z2Rechtssatz
Die Anwendung von Zwangsgewalt bei der Entfernung des Zuhörers auf Anordnung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 4 TGO durch einen Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes erweist sich als rechtmäßig.Die Anwendung von Zwangsgewalt bei der Entfernung des Zuhörers auf Anordnung des Bürgermeisters gemäß Paragraph 39, Absatz 4, TGO durch einen Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes erweist sich als rechtmäßig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018010287.L11Im RIS seit
04.08.2020Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020