RS Vwgh 2020/6/18 Ra 2019/15/0078

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Veröffentlicht am 18.06.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201 Abs1

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2019/15/0079 E 29.06.2020

Rechtssatz

Für den Fall, dass sich die bekannt gegebene Selbstberechnung als richtig erweist, darf keine Festsetzung der Abgabe erfolgen. Der Antrag auf Festsetzung ist abzuweisen (vgl. VwGH 18.9.2013, 2010/13/0133).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150078.L01

Im RIS seit

10.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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