RS Vwgh 1973/1/25 1475/72

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Veröffentlicht am 25.01.1973
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StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §7 Abs3

Rechtssatz

Ein zulässiges Nebeneinanderfahren zweier Fahrzeuge im Sinne des § 7 Abs 3 StVO 1960 setzt abgesehen von Einbahnstraßen, voraus, daß bei diesem Vorgang die Fahrbahnmitte nicht überfahren wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001475.X02

Im RIS seit

03.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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