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StVONorm
StVO 1960 §7 Abs3Rechtssatz
Ein zulässiges Nebeneinanderfahren zweier Fahrzeuge im Sinne des § 7 Abs 3 StVO 1960 setzt abgesehen von Einbahnstraßen, voraus, daß bei diesem Vorgang die Fahrbahnmitte nicht überfahren wird.Ein zulässiges Nebeneinanderfahren zweier Fahrzeuge im Sinne des Paragraph 7, Absatz 3, StVO 1960 setzt abgesehen von Einbahnstraßen, voraus, daß bei diesem Vorgang die Fahrbahnmitte nicht überfahren wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001475.X02Im RIS seit
03.08.2020Zuletzt aktualisiert am
03.08.2020