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StVONorm
StVO 1960 §2 Z29Rechtssatz
Unter einem anhaltenden Fahrzeug im Sinne des § 2 Z 30 StVO 1960 ist nur ein sich nicht fortbewegendes, nicht aber auch ein Fahrzeug zu verstehen, das gerade im Begriff ist, anzuhalten.Unter einem anhaltenden Fahrzeug im Sinne des Paragraph 2, Ziffer 30, StVO 1960 ist nur ein sich nicht fortbewegendes, nicht aber auch ein Fahrzeug zu verstehen, das gerade im Begriff ist, anzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001475.X01Im RIS seit
03.08.2020Zuletzt aktualisiert am
03.08.2020