Index
PolizeirechtNorm
AVG §56Rechtssatz
Ausführungen zu den Behauptungen des Beschwerdeführers, dem über seinen ausdrücklichen Antrag die Erlaubnis zum Führen einer Pistole eines bestimmten Modells und Kalibers erteilt wurde, daß eine solche Einschränkung auf ein bestimmtes Pistolenmodell gesetzlich nicht begründet sei und er daher die Aufhebung bzw Streichung dieser Einschränkung begehre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000811.X03Im RIS seit
31.07.2020Zuletzt aktualisiert am
31.07.2020