RS Vwgh 1965/11/25 0811/65

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Veröffentlicht am 25.11.1965
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Index

Polizeirecht
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
40/01 Verwaltungsverfahren
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

AVG §56
WaffG 1938

Rechtssatz

Ein Waffenschein, mit welchem einer Person auf Grund eines Antrages die Erlaubnis zum Führen von Jagdwaffen und einer Pistole eines bestimmten Modells und Kalibers erteilt wird, ist als Bescheid im Sinne des § 56 AVG 1950 anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1965000811.X02

Im RIS seit

31.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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