Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzLeitsatz
Keine Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses von Werkstudenten vom Bezug des Arbeitslosengeldes; verfassungskonforme Interpretation hinsichtlich des Vorliegens eines Studiums und der Unterscheidung von anderen Tätigkeiten und Schulungen geboten; Zweck des AlVG nicht in Finanzierung einer Ausbildung; keine Verfassungswidrigkeit auch der Ausnahmeregelung vom Ausschluß des Bezuges von Arbeitslosengeld für Werkstudenten unter den Voraussetzungen der vorhergehenden gleichzeitigen Ausübung von Studium und Beruf für längere Zeit und der nicht freiwilligen Beendigung des Dienstverhältnisses für Zwecke des Studiums im Hinblick auf Zielsetzung des AlVG; Begriff "längere Zeit" ausreichend determiniertSpruch
Die vom Verwaltungsgerichtshof in den zu G72/95, G73/95, G74/95, G75/95, G76/95, G77/95, G78/95, G79/95, G80/95, G81/95, G82/95, G83/95, G84/95, G1208/95, G1209/95, G1210/95, G1211/95, G1212/95, G1215/95, G1216/95, G1265/95, G1301/95, G1302/95, G1337/95, G1349/95, G1350/95, G1352/95, G1353/95, G1354/95 und G1361/95 protokollierten Verfahren gestellten Anträge werden abgewiesen.
Die vom Verwaltungsgerichtshof in den zu G1369/95, G1378/95, G1379/95, G1380/95, G80/96 und G81/96 protokollierten Verfahren gestellten Anträge werden zurückgewiesen.
Begründung
Entscheidungsgründe:
1.1.1. In den zu G72/95, G73/95, G74/95, G77/95, G78/95, G79/95, G1208/95, G1210/95, G1211/95, G1265/95, G1301/95 und G1337/95 protokollierten Verfahren stellt der Verwaltungsgerichtshof den Antrag,
"1. den Satzteil des §12 Abs3 litf AlVG in der Stammfassung, BGBl. Nr. 609/1977, 'in einer Schule oder einem geregelten Lehrgang - so als ordentlicher Hörer einer Hochschule, als Schüler einer Fachschule oder einer mittleren Lehranstalt - ausgebildet wird oder' als verfassungswidrig aufzuheben, und "1. den Satzteil des §12 Abs3 litf AlVG in der Stammfassung, Bundesgesetzblatt Nr. 609 aus 1977,, 'in einer Schule oder einem geregelten Lehrgang - so als ordentlicher Hörer einer Hochschule, als Schüler einer Fachschule oder einer mittleren Lehranstalt - ausgebildet wird oder' als verfassungswidrig aufzuheben, und
2. die Satzteile des §12 Abs4 AlVG in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 817/1993 'dem Studium oder' sowie 'des Studiums oder' als verfassungswidrig aufzuheben, in eventu auszusprechen, daß diese Satzteile verfassungswidrig waren." 2. die Satzteile des §12 Abs4 AlVG in der Fassung der Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 817 aus 1993, 'dem Studium oder' sowie 'des Studiums oder' als verfassungswidrig aufzuheben, in eventu auszusprechen, daß diese Satzteile verfassungswidrig waren."