RS Lvwg 2020/6/6 LVwG-AV-299/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.06.2020
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

06.06.2020

Norm

BauO NÖ 2014 §4
BauO NÖ 2014 §14
BauO NÖ 2014 §35
B-VG Art15

Rechtssatz

Die Anhängigkeit eines Bauansuchens steht der Erteilung eines Abbruchauftrages nach § 35 Abs 2 Z 2 NÖ BO 2014 nicht entgegen. Es kommt auch nicht darauf an, ob ein gestelltes Bauansuchen Aussicht hat, bewilligt zu werden. Ein baupolizeilicher Abbruchauftrag darf aber erst nach rechtskräftiger Abweisung oder Zurückweisung eines bereits anhängigen Bauansuchens vollstreckt werden (vgl W Pallitsch/Ph. Pallitsch/W.Kleewein, Niederösterreichisches Baurecht (2020), Anm 22 zu § 35).

Schlagworte

Bau- und Raumordnungsrecht; baubehördlicher Auftrag; Entfernungsauftrag; Bewilligungspflicht; vermuteter Konsens;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.299.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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