RS Vwgh 1981/11/10 81/07/0126

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Veröffentlicht am 10.11.1981
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Forstrecht
L68502 Forst Wald Kärnten
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/02 Forstrecht

Norm

ABGB §361
ForstG Krnt 1979 §1
ForstG Krnt 1979 §2
ForstG 1975 §15

Rechtssatz

Die Unverletzlichkeit des Eigentums wird nicht dadurch beeinträchtigt, daß das gesetzliche Waldteilungsverbot der Auflösung des Miteigentums zugunsten des Alleineigentums einzelner Liegenschaftseigentümer entgegensteht. Auch das Miteigentum (§ 361 ABGB) ist Eigentum iSd § 353 ABGB. Dieses Miteigentum bleibt durch das Waldteilungsverbot unberührt, die dadurch gesetzlich verfügte Eigentumsbeschränkung verletzt daher im Falle des Vorliegens von Miteigentum ebenso wenig den Wesengehalt des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit des Eigentums wie dann, wenn das zu teilende Grundstück im Eigentum einer einzigen Person steht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1981070126.X03

Im RIS seit

27.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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