TE Bvwg Erkenntnis 2020/6/19 W238 2222427-1

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Veröffentlicht am 19.06.2020
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Entscheidungsdatum

19.06.2020

Norm

AlVG §24
AlVG §25
VwGVG §29 Abs5

Spruch


W238 2222427-1/11E

Gekürzte Ausfertigung des am 03.06.2020 mündlich verkündeten Erkenntnisses

I M N A M E N D E R R E P U B L I K !

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Claudia MARIK als Vorsitzende sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Martin EGGER und Mag. Robert STEIER als Beisitzer über die Beschwerde von XXXX , geboren am XXXX , gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Gänserndorf vom 24.04.2019, VN XXXX , nach Beschwerdevorentscheidung vom 24.07.2019, GZ XXXX , betreffend Widerruf der Zuerkennung des Arbeitslosengeldes für die Zeit vom 14.03.2019 bis 10.04.2019 gemäß § 24 Abs. 2 AlVG und Rückforderung des durch den Widerruf des Arbeitslosengeldes für die Zeit vom 14.03.2019 bis 31.03.2019 entstandenen Übergenusses in Höhe von € 658,26 gemäß § 25 Abs. 2 AlVG nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 03.06.2020 zu Recht erkannt:

A)       Der Beschwerde wird stattgegeben und die Beschwerdevorentscheidung ersatzlos behoben.

B)       Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text


Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I 33/2013 idF BGBl. I 24/2017, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 03.06.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG weder durch die beschwerdeführende Partei noch durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt wurde.

Schlagworte

Arbeitslosengeld gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2020:W238.2222427.1.00

Im RIS seit

23.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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