RS Vwgh 2020/6/4 Ra 2019/15/0062

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Veröffentlicht am 04.06.2020
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Index

14/03 Abgabenverwaltungsorganisation

Norm

AVOG 2010 §6

Rechtssatz

Ändern sich die für die Zuständigkeit maßgebenden Voraussetzungen, so führt dies noch nicht zu einer Änderung der betreffenden Zuständigkeiten. Erst dann, wenn die Abgabenbehörde von den maßgebenden ihre Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen erfährt, geht die Zuständigkeit über (vgl. Ritz, BAO6, § 6 AVOG Tz 2, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150062.L01

Im RIS seit

12.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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