RS Vwgh 2020/6/9 Ro 2017/08/0004

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Veröffentlicht am 09.06.2020
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Rechtssatz

Hinsichtlich der Bewertung von Sachbezügen nach § 50 ASVG vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa VwGH 21.11.2007, 2005/08/0125; 27.7.2001, 2001/08/0076), dass eine Bindung des Sozialversicherungsträgers an die im Einzelfall vom zuständigen Finanzamt getroffene Entscheidung, ob ein Sachbezug gegeben ist, nicht besteht.Hinsichtlich der Bewertung von Sachbezügen nach Paragraph 50, ASVG vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vergleiche etwa VwGH 21.11.2007, 2005/08/0125; 27.7.2001, 2001/08/0076), dass eine Bindung des Sozialversicherungsträgers an die im Einzelfall vom zuständigen Finanzamt getroffene Entscheidung, ob ein Sachbezug gegeben ist, nicht besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2017080004.J02

Im RIS seit

22.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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