RS Lvwg 2020/4/6 VGW-001/V/086/986/2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

06.04.2020

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGVG §7 Abs4
VwGVG §8a Abs7
VwGVG §40 Abs2

Rechtssatz

Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 8a Abs. 7 zweiter Satz VwGVG beginnt die Beschwerdefrist im Falle der Abweisung des Verfahrenshilfeantrages mit der Zustellung des abweisenden Beschlusses an die Partei zu laufen. Daraus folgt, dass allfällige Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof oder Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof keinen Einfluss auf den Lauf der Beschwerdefrist haben.

Schlagworte

Beschwerdefrist; Verfahrenshilfe; Antrag; Abweisung; Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.001.V.086.986.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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