Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
06.05.2020Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Wesentlich für die Beurteilung des Vorliegens der Wiederherstellung der verlorenen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG ist die Wertung jener Tatsache, welche die Kraftfahrbehörde ihrer Widerrufsentscheidung zugrunde gelegt hat, die seither verstrichene Zeit sowie das Verhalten während dieser Zeit.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit; Prognose;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.351.004.2018Zuletzt aktualisiert am
13.07.2020