RS Vwgh 2020/5/18 Ro 2019/12/0007

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Veröffentlicht am 18.05.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

AVG §1
AVG §58 Abs2
AVG §60
RStDG §209 idF 2012/I/120
RStDG §51 idF 1994/507
RStDG §54 idF 2008/I/147
RStDG §83 idF 2012/I/120
RStDG §88 idF 2012/I/120
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Im Falle einer Dienstunfähigkeit geht die Ruhestandsversetzung wegen dieser der Leistungsbeurteilung vor. Die für die Leistungsbeurteilung zuständige Behörde hat sich, wenn in ihrem Verfahren nach den Umständen des Falles die Frage zu behandeln ist, ob nicht die "Minderleistung" auf eine Dienstunfähigkeit zurückzuführen ist und daher ein Ruhestandsversetzungsverfahren an Stelle des Dienstbeurteilungsverfahrens durchzuführen ist, mit diesem Umstand erhebungs- und begründungsmäßig auseinander zu setzen (vgl. VwGH 17.8.2000, 99/12/0267).

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019120007.J03

Im RIS seit

11.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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