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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art135 Abs4Rechtssatz
Bei Bedenken, ob die Verfassungsmäßigkeit der in § 22 Abs. 1 LSD-BG 2016 vorgesehenen Verpflichtung zur Bereithaltung von "Lohnaufzeichnungen" ist es dem VwG verwehrt, diese Bestimmung einfach unangewendet zu lassen. Das VwG hätte gemäß Art. 135 Abs. 4 iVm. Art. 89 Abs. 2 B-VG einen Antrag auf Aufhebung dieser Rechtsvorschrift beim VfGH zu stellen (vgl. VfSlg. 19.730/2012).Bei Bedenken, ob die Verfassungsmäßigkeit der in Paragraph 22, Absatz eins, LSD-BG 2016 vorgesehenen Verpflichtung zur Bereithaltung von "Lohnaufzeichnungen" ist es dem VwG verwehrt, diese Bestimmung einfach unangewendet zu lassen. Das VwG hätte gemäß Artikel 135, Absatz 4, in Verbindung mit Artikel 89, Absatz 2, B-VG einen Antrag auf Aufhebung dieser Rechtsvorschrift beim VfGH zu stellen vergleiche VfSlg. 19.730/2012).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019110009.J04Im RIS seit
11.07.2020Zuletzt aktualisiert am
11.07.2020