Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/22/0185 E 14. März 2013 RS 1Stammrechtssatz
§ 23 Abs. 1 NAG enthält keine Verpflichtung der Behörde, einen Fremden darüber belehren zu müssen, ob ihm allenfalls ein für ihn "vorteilhafterer" Aufenthaltstitel erteilt werden könnte.Paragraph 23, Absatz eins, NAG enthält keine Verpflichtung der Behörde, einen Fremden darüber belehren zu müssen, ob ihm allenfalls ein für ihn "vorteilhafterer" Aufenthaltstitel erteilt werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220237.L03Im RIS seit
08.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020