RS Vwgh 2020/5/25 Ra 2019/19/0192

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Veröffentlicht am 25.05.2020
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Rechtssatz

Auch bei Asylwerbern, die keine Heimatprovinz haben, ist eine Prüfung vorzunehmen, ob ihnen im Herkunftsstaat eine innerstaatlichen Fluchtalternative offensteht (vgl. VwGH 23.10.2019, Ra 2019/19/0221).Auch bei Asylwerbern, die keine Heimatprovinz haben, ist eine Prüfung vorzunehmen, ob ihnen im Herkunftsstaat eine innerstaatlichen Fluchtalternative offensteht vergleiche VwGH 23.10.2019, Ra 2019/19/0221).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190192.L04

Im RIS seit

08.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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