RS Vwgh 2020/4/30 Ra 2019/06/0052

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Veröffentlicht am 30.04.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/06/0053
Ra 2019/06/0054
Ra 2019/06/0055
Ra 2019/06/0056

Rechtssatz

Die Wiederaufnahme gemäß § 45 VwGG ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich und dient nicht der allgemeinen Überprüfung abgeschlossener Verfahren vor dem VwGH oder einer Korrektur seiner Entscheidungen (vgl. etwa VwGH 7.10.2019, Ra 2019/03/0077, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019060052.L02

Im RIS seit

08.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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