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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienRechtssatz
Bebauungsbestimmungen betreffend die zulässige Höhe des Daches über der ausgeführten Gebäudehöhe sind als Bestimmungen über die Gebäudehöhe gemäß § 134a Abs. 1 lit. b Wr BauO anzusehen und begründen damit ein Nachbarrecht (vgl. VwGH 30.1.2007, 2005/05/0315, mwN).Bebauungsbestimmungen betreffend die zulässige Höhe des Daches über der ausgeführten Gebäudehöhe sind als Bestimmungen über die Gebäudehöhe gemäß Paragraph 134 a, Absatz eins, Litera b, Wr BauO anzusehen und begründen damit ein Nachbarrecht vergleiche VwGH 30.1.2007, 2005/05/0315, mwN).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Gebäudehöhe BauRallg5/1/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019050073.L02Im RIS seit
08.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020